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Beitragsordnung


Pankow feiert "100 Jahre Bürgerpark"

§ 1    Höhe der Beiträge

(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche und juristische Personen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Mitglieder und Fördermitglieder

  Status

Jahresmindestbeitrag in EURO

  a) Natürliche Personen 50,00
  b) Natürliche Personen ermäßigt
(Schüler, Studenten, Rentner)
30,00
  c) Juristische Personen 100,00

(2) Auf Antrag kann ein von den vorgenannten Mindestbeiträgen abweichender Beitrag per Vorstandsbeschluss festgelegt werden.

(3) Sollte sich der Status eines Mitgliedes (s. Tabelle) ändern, so hat dieses Mitglied dies dem Vorstand mitzuteilen. Die Umgruppierung in den neuen Mitgliedsstatus wird für das folgende Kalenderjahr wirksam.

(4) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.


§ 2    Fälligkeit/Zahlungsweise

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 31. März bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.

(2) Der Beitrag wird nach Einverständnis des Mitgliedes (Einzugsermächtigung) per Lastschrift eingezogen oder vom Mitglied per Überweisung auf folgendes Konto des Vereins gezahlt:

Kontonummer:  127 88 99 000

BLZ:                100 900 00

Institut:           Berliner Volksbank

Hierbei sind jeweils der Name und die Mitgliedsnummer anzugeben.

(3) Alternativ zu Absatz 2 kann eine Barzahlung auch an den Schatzmeister erfolgen.

(4) Bei erteilter Einzugsermächtigung ist durch das Mitglied die Änderung der Bankverbindung dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.

(5) Die Gebühren für Rückbuchungen trägt das Mitglied.

(6) Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung.

(7) Ist nach wiederholter Mahnung (Zweitmahnung) kein fristgerechter Zahlungseingang zu verzeichnen, hat der Vorstand das Recht, das Mitglied auszuschließen.

(8) Beitragrückstände haben zur Folge, dass das Mitglied bei Mitgliederversammlungen nicht stimmberechtigt ist.

(9) Beitragsrückstände sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein und einschließlich der entstehenden Gebühren einklagbar.


§ 3    Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung am 05.05.2008 in Kraft.

Berlin, 05.05.2008

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